Einnahmen-Überschussrechnung 2010: Kreditkartenabrechnung auf Betriebsausgaben checken

Wird der Gewinns durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt gilt: Es dürfen vom Gewinn 2010 nur Ausgaben abgezogen werden die 2010 abgeflossen sind. Doch häufig wird mit der Kreditkarte gezahlt und dafür gilt eine Besonderheit.

Hat ein Unternehmer nämlich im Dezember 2010 mit Kreditkarte betriebliche Ausgaben beglichen und die Zahlungen werden ihm erst 2011  vom Konto abgebucht, rechnen die Zahlungen dennoch zu den Betriebsausgaben 2010. Denn bei Kreditkartenzahlung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem der Kreditkartenbeleg unterschrieben wird – hier also im Dezember.

Ausnahme zum Abflussprinzip:

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gilt wie eingangs erwähnt das strenge Zu- und Abflussprinzip. Es sind nur die innerhalb des Kalenderjahrs zu- und abgeflossenen Einnahmen und Ausgaben bei der Gewinnermittlung zu erfassen. Handelt es sich jedoch um regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die zum Jahreswechsel fällig werden, gelten alle bis 10. Januar 2011 geleisteten Zahlungen noch zu den Betriebsausgaben 2010 (Zinsen für Dezember, Miete für Dezember, Leasingrate für Dezember, etc.).

Praxistipp:

Ist der Gewinn 2010 also höher ausgefallen als erwartet, sollten Kreditkartenabrechnungen oder zum Jahreswechsel fällige, aber erst im Januar 2010 beglichene Zahlungen unter die Lupe genommen und gegebenenfalls als Betriebsausgaben des Jahres 2010 verbucht werden.

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