Sozialversicherungswerte für 2011

 



Für das Jahr 2011 gelten neue Sozialversicherungswerte. Aufgrund der Wirtschaftskrise bleiben die meisten Rechengrößen und Grenzwerte auf dem Stand des Vorjahres. Zum ersten Mal seit 1949 sinkt jedoch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.


Gleichzeitig wird ab 01.01.2011 die Hürde zur privaten Krankenversicherung gesenkt. Danach ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich. 
Somit endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer künftig wieder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sofern das Gehalt auch die im folgenden Kalenderjahr maßgebliche Versicherungspflichtgrenze übersteigen wird. Bislang konnten Arbeitnehmer nur dann dorthin wechseln, wenn ihr Einkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze lag. Zusätzlich musste das Entgelt noch im darauf folgenden vierten Jahr vorausschauend geschätzt über der jeweiligen Grenze liegen.
Daneben hat der Gesetzgeber eine Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5% beschlossen. Damit zahlen Arbeitnehmer ab dem 01.01.2011 8,2% und Arbeitgeber 7,3%. 

Der Arbeitgeberbeitragsanteil soll auf diesem Niveau dauerhaft festgeschrieben werden. Unvermeidbare Ausgabesteigerungen in der Krankenversicherung werden künftig ausschließlich vom Versicherten (Arbeitnehmer) durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert werden. Jede Krankenkasse kann in Zukunft frei entscheiden, in welcher Höhe sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erhebt.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird von 2,8% auf 3,0% angehoben. Diese Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

 

 



Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2011

Beitragsbemessungsgrenze

Zeitraum

Bundesländer (West)

Bundesländer (Ost)

Renten- Arbeitslosenversicherung

Jahr

66.000,00 EUR

57.600,00 EUR

Monat

5.500,00 EUR

4.800,00 EUR

Knappschaftliche Rentenversicherung

Jahr

81 .000,00 EUR

70.800,00 EUR

Monat

6.750,00 EUR

5.900,00 EUR

Kranken-und Pflegeversicherung

Jahr

44.500,00 EUR

Monat

3.712,50 EUR

 



Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge 2011

 

Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Beitragsnachweis

25.01.

22.02.

25.03.

21.04.

25.05.

24.06.

25.07.

25.08.

26.09.

24./25.10.

24.11.

23.12

Beitragsfälligkeit

27.01.

24.02.

29.03.

27.04.

27.05.

28.06.

27.07.

29.08.

28.09.

24./25.10.

28.11.

28.12.

 


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